Die Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (Bundesnetzagentur) hat den Zugang zu Serviceeinrichtungen, die zur Nutzung für Rangiertätigkeiten, insbesondere zur Zugauflösung, -sortierung, und -bildung aber auch z. B. zum Loktausch geeignet sind, unter dem Stichwort "Zugang zu Rangierbahnhöfen und anderen Zugbildungsanlagen" intensiv untersucht und die bestehende Praxis der Eisenbahninfrastrukturunternehmen bei der Kapazitätszuweisung in Serviceeinrichtungen sowie den Bedarf der Eisenbahnverkehrsunternehmen mit einer Gruppe von Marktteilnehmern im Rahmen einer Arbeitsgruppe ermittelt und beurteilt.
Die Ergebnisse der Arbeitsgruppe, die regulatorischen Schlussfolgerungen hieraus sowie die erforderlichen Veränderungen bei der Kapazitätszuweisung in derartigen Serviceeinrichtungen, hat die Bundesnetzagentur in ihrem Positionspapier vorgestellt und zur Stellungnahme aufgefordert. Zahlreiche Unternehmen und Verbände haben die Gelegenheit zur Stellungnahme genutzt.
Die Bundesnetzagentur hat die Stellungnahmen sorgfältig ausgewertet. Sehr positiv wurde die konstruktive und offene Diskussion unter Beteiligung des Marktes aufgenommen. Nach intensiver Auseinandersetzung mit den Anmerkungen und Anregungen sieht sie ihre aufgestellten Forderungen weiterhin als richtig und erfolgversprechend an. Sie nimmt in ihrem Abschlussbericht zu einzelnen, im Rahmen der Konsultation vorgebrachten Kritikpunkten Stellung.
Abschlussbericht - Positionspapier Rbf und ZBA (pdf / 39 KB)
Die kritischen Anmerkungen hat die Bundesnetzagentur als wertvolle Anregung für ihr weiteres Vorgehen verstanden und zum Anlass genommen, einige klarstellende Ergänzungen im Positionspapier aufzunehmen. Die Ergänzungen sind erklärender Natur und bedeuten keine inhaltliche Kursänderung.
Endfassung - Positionspapier Rbf und ZBA (pdf / 119 KB)
Für Rückfragen steht Ihnen Ulrike Weyers, Tel.: +49 228 14-7040, gerne zur Verfügung.
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